

Totalrevision des Volksschulgesetzes SG
Der Bildungsrat erteilt seit 2022 Bewilligungen für den privaten Gruppen- und Einzelunterricht, der umgangssprachlich auch Homeschooling genannt wird.
Voraussetzung ist, dass ein Teil des Unterrichts an einem externen Lernort in Gruppen, begleitet durch eine Lehrperson stattfindet und dem Lehrplan der Volksschule entspricht. Gesetzlich verankert ist diese Unterrichtsform in Art. 123 VSG unter dem Begriff privater Einzelunterricht.
Im Kanton St. Gallen gibt es mehrere Lernorte. Obwohl das Interesse an dieser Unterrichtsform seit 2022 stark ansteigt, soll gemäss Zwischenbericht mit der Totalrevision des Volkschulgesetzes der private Gruppen- und Einzelunterricht verunmöglicht werden.
Votum für die Erhaltung vom
privaten Gruppen- und Einzelunterricht
​Die Schweiz verfügt über einen hohen Bildungsstandard und es ist die Aufgabe des Kantons, diesen sicherzustellen. Der Wandel der Zeit und die ändernden Begebenheiten in technischer, kultureller, wirtschaftlicher und menschlicher Hinsicht müssen bei Umsetzung des Bildungsauftrages beachtet werden, Bildung muss dynamisch sein. Um langfristig konkurrenzfähig zu bleiben, sind neue Impulse immer wieder nötig. Diese Impulse bzw. Wege können u.a. durch Konkurrenz zwischen Schulen, durch andersartige Schulsysteme bzw. Schulformen entstehen. Egal wie die neuen Wege aussehen, müssen diese im Sinne einer Optimierung bzw. Best Practice-Politik die jeweiligen Vorteile stärken und die Nachteile minimieren. Damit die Vor- und Nachteile klar erkennbar sind, muss man die neuen Wege gehen können bzw. ist es notwendig, dass Neues vom Gesetzgeber zugelassen wird.
Ein Weg von vielen ist der private Unterricht. Im Volksschulgesetz des Kantons St. Gallen (VSG) hat der Gesetzgeber die Möglichkeit des privaten Einzelunterrichts als eine Art von Impulsgeber für Neuerung und Anpassung explizit gewollt und entsprechend niedergeschrieben.
Erst seit kurzem wird der private Einzelunterricht – in angepasster, der Forderung nach bester Sozialisierung entsprechender Form und deshalb unter der Bezeichnung „privater Gruppenunterricht“ – auch tatsächlich durchgeführt. Die Zahlen der gesprochenen Bewilligungen dazu sprechen für die Durchführung des privaten Gruppenunterrichts: Stand Januar 2024 waren im Kanton SG 62 Kinder im privaten Gruppenunterricht mit einem vom Bildungsrat bewilligten Gesuch, unterdessen sind es bereits über 80 Kinder, Tendenz steigend und auch die Nachfrage zeigt ein starkes Bedürfnis nach dieser alternativen Schulform auf.
So erstaunt es doch, dass diese Möglichkeit während der Debatte zur Totalrevision des Volksschulgesetzes in diesem ersatzlos gestrichen werden soll.
In anderen Kantonen werden ähnliche Wege seit Jahren mit steigender Anzahl erfolgreich praktiziert. Im Kanton St. Gallen hat man nun eine Variante gefunden, welche dem geltenden Gesetz entspricht. Der als wichtig erachteten Erziehung zur Gemeinschaftsfähigkeit wird Rechnung getragen und gleichwertiger Unterricht ist ebenfalls sichergestellt.
Selbstverständlich muss der Bildungsweg des privaten Gruppenunterrichtes- wie er im Kanton St. Gallen genannt wird, überwacht, begleitet und reflektiert werden, damit es den Kindern gut geht und die Erfüllung des Bildungsauftrags für alle sichergestellt ist. Der Kanton St. Gallen stellt vergleichsweise hohe Anforderungen für die Erteilung einer Bewilligung für privaten Einzelunterricht, womit die Erziehung zur Gemeinschaftsfähigkeit, also auch die Sozialisierung ausserhalb der eigenen Kernfamilie, sowie ein der öffentlichen Schule gleichwertiger Unterricht gewährleistet sind. Durch konzeptionelle und kantonale Vorgaben sowie durch konstante Überprüfung der Abteilung Aufsicht des Amts für Volkschule, ist die Qualität des privaten Gruppenunterrichts hoch. Die momentane Praxis scheint ein Erfolgsmodell zu sein.
Verfassung sowie Regierung fordern zu Recht „Flexibilisierung“ des Schulsystems und bedenken dabei die unterschiedlichen Bedürfnisse und die Vielfältigkeit im Wesen der Heranwachsenden. Der private Gruppenunterricht lebt diese „Flexibilisierung“ in höchstem Masse.
Auf Grund seines innovativen Charakters dient der private Gruppenunterricht also einerseits dem öffentlichen Interesse, zumal das Bildungssystem erweitert bzw. Impulse für Neuerungen geschaffen werden. Andererseits ist er bestens geeignet, die Interessen des einzelnen Kindes zu wahren und eine bestmögliche Beschulung/Bildung zu gewährleisten. Diese Konzeption entspricht somit den heute gelebten Standards in der privatwirtschaftlichen Best Practice-Politik.​
Privater Gruppen- und Einzelunterricht bereichert unseren Kanton
Privater Unterricht bietet Raum für Innovationen. Verschiedene Wege der Bildung fördern den Wettbewerb und führen zu einem fortschrittlichen Schulsystem.
Projektorientiertes Lernen stärkt Zukunftskompetenzen wie Kollaboration, Kommunikation, Kreativiät und Selbstverantwortung.
Kinder lernen in kleinen, altersdurchmischten Gruppen, wodurch individuell auf Interessen und Fähigkeiten eingegangen werden kann.
Intrinsisch motiviertes Lernen wird gefördert.
Wo die öffentliche Schule an ihre Grenzen kommt, können durch privaten Unterricht individuelle Lösungen gefunden werden. Das bedeutet eine finanzielle und organisatorische Entlastung für die Gemeinden.
Privater Unterricht erlaubt ein höchstes Mass an Flexibilität ohne Qualitätsverlust.